Allgemeine Geschäftsbedingungen
Skytandem organisiert für Sie das unvergessliche Erlebnis eines Tandemfallschirmsprunges. Mit der Bestellung und der Lieferung eines Ticketes kommt ein Vertrag zustande. Bitte prüfen Sie die Angaben in ihren Unterlagen und melden Sie evtl. Fehler umgehend.
Über Skytandem
Inhaber:
Alexander Boesel
Keimenäcker Str. 56
70839 Gerlingen
Steuernummer: 70128 / 23028
Widerrufsrecht und Rückgabe:
Sie können die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Zusendung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechzeitige Information per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder per Post an Skytandem, Alexander Boesel, Keimenäckerstr. 56, 70839 Gerlingen. Bitte senden Sie Ihr Ticket unter Angabe Ihrer Kontoverbindung für die Rücküberweisung an unsere Adresse zurück. Sie können auch anschließend noch ohne Angabe von Gründen von der Bestellung zurücktreten. Sie erhalten mit Rücksendung des Ticketes den bezahlten Betrag abzüglich einer Aufwandspauschale von 35,- Euro zurück.
Wetter und Termineinhaltung:
Sie erhalten eine Wegbeschreibung sowie eine Handynummer des zuständigen Tandemlehrers, bei dem Sie sich bei fraglichen Wetterbedinungen melden können. Trotz Terminvereinbarung sollten Sie genügend Zeit mitbringen, da es immer mal zu Wartezeiten kommen kann. Kann der Sprung aufgrund von schlechtem Wetter nicht stattfinden, wird ein neuer Termin vereinbart. Wenn ein vereinbarter Termin von Ihrer Seite nicht eingehalten wird oder kurzfristiger als 3 Tage vor Fälligkeit abgesagt wird, dann behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr von 50,-- Euro zu berechnen. Bei nicht erfolgter Absage ist der Gesamtbetrag fällig. Im Falle einer Erkrankung unter Vorlage eines ärtzlichen Attestes verzichten wir auf die Ausfallgebühr.
Gültigkeit:
Ein Ticket ist 1 Jahr gültig. Nach einem Jahr kann man das Ticket mit einer Verlängerungsgebühr von 18,-- Euro um ein Jahr verlängern. Tickets sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Gesundheit:
Ein ärztliches Attest ist für einen Tandemsprung nicht notwendig. Sie sollten allerdings körperlich und seelisch gesund sein und an keinen chronischen körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen leiden, sowie innerhalb der letzten 12 Monate keine schweren Unfälle oder ernsthafte Erkrankungen gehabt haben. Ihr Körpergewicht sollte 90 kg nicht überschreiten, falls notwendig findet eine Gewichstmessung vor Ort statt. Generell entscheidet der Tandemmaster vor Ort über Ihre Eignung für einen Tandemsprung. Sie sollten 12 Stunden vor dem Sprung keinen Alkohol oder andere berauschende Mittel zu sich nehmen. Sie sollten Turnschuhe und zweckmäßige Kleidung anziehen.
Datenschutz:
Skytandem bearbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der andwendbaren Bestimmungen für den Datenschutz. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
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Der Tandemsprung aus 2.500 m kann nicht auf allen Plätzen durchgeführt werden. Bitte weisen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf hin, dass es sich um einen Sprung aus 2.500 handelt. Sie können dann aus den möglichen Plätzen und Terminen wählen. Am Sprungtag werden die Sprünge nach der Absprunghöhe zusammen gefasst. Sollte es keine Möglichkeit der Zusammenfasssung geben, da nicht mind. 2 Teilnehmer die gleiche Höhe gebucht haben, werden wir Sie vor dem Termin informieren. Sie haben dann die Möglichkeit einen andren Termin zu vereinbaren oder von unserem Angebot der Aufwertung Gebrauch zu machen. Durch die Notwendigkeit der Zusammenfassung kann es auch zu längeren Wartetzeiten kommen. Sie sollten also vor allem bei diesem Schnäppchen Zeit mitbringen!
Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand erkennen Sie den Ort unserer Geschäftsniederlassung an. Dieser ist zur Zeit Gerlingen. Das zuständige Amtsgericht ist Leonberg.
Salvatorische Klausel:
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des Vertrages unwirksam / unvollständig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.